Vorweg: Wenn sie keine Steuervorauszahlungen leisten müssen oder diese bereits durch SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen, dann ändert sich nichts für sie und dieser Artikel ist für sie nicht maßgeblich.
Am 10.02.2026 hat das Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt) eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr für Steuerpflichtige in Bayern veröffentlicht: Der bisherige Versand von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit der Steuerzahlungen wird ab sofort eingestellt.
Was ändert sich praktisch für Sie?
Bislang erhielten Steuerpflichtige in Bayern vor jedem regulären Zahlungstermin – z. B. bei gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer – einen Erinnerungshinweis per Post. Dieser Service entfällt nun vollständig.
Das bedeutet konkret:
➡️ Sie bekommen keine Erinnerungsschreiben mehr, bevor Ihre Steuer fällig wird.
➡️ Es entfällt außerdem der beiliegende Überweisungsträger im Schreiben der Finanzverwaltung.
Die Entscheidung beruht auf zwei zentralen Argumenten:
✔️ Die Nutzung digitaler Zahlungswege (insbesondere SEPA-Lastschriftverfahren) hat stark zugenommen.
✔️ Die Verwaltungskosten für Papier, Druck und Versand sind nicht mehr verhältnismäßig.
Unser Tipp für Sie: SEPA-Lastschrift nutzen
Damit Ihre Steuerzahlungen künftig immer pünktlich und zuverlässig eingehen, empfehlen wir:
📌 SEPA-Lastschriftmandat einrichten
Mit einem SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch an Ihrem Fälligkeitstag eingelöst – ganz ohne Erinnerung oder manuelle Überweisung.
👉 Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website des BayLfSt.
Warum Ihnen dieser Schritt nicht schaden muss
Viele unserer Mandanten nutzten ohnehin schon digitale Zahlungsformen. Die Einstellung der postalischen Zahlungshinweise trifft daher vor allem diejenigen, die bislang ausschließlich auf diese Erinnerung per Brief angewiesen waren. Unsere Erfahrung zeigt:
✔️ Automatische Zahlungswege wirken zuverlässig und reduzieren Fehlerquellen.
✔️ Weniger Papier bedeutet auch weniger Aufwand für Ihr Unternehmen oder Ihre private Steuerorganisation.
Fazit
Die Einstellung des postalischen Versands von Zahlungshinweisen ist ein weiterer konsequenter Schritt in Richtung Digitalisierung und Kostenoptimierung der Steuerverwaltung – und gleichzeitig ein Weckruf für Steuerpflichtige, ihre Zahlungsorganisation zu modernisieren.
Wenn Sie Fragen zur Umstellung haben oder Unterstützung beim Einrichten von SEPA-Lastschriften benötigen: Wir sind für Sie da!
Wenn sie kein SEPA-Lastschriftmandat nutzen möchten, steht es ihnen natürlich frei ihre Vorauszahlungen fristgerecht zu überweisen. Die Fälligkeitstermine von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sind regelmäßig der 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.
👉 Kontaktieren Sie uns – Ihr Team der Steuerkanzlei Anton Bauer
📞 +49 (0) 8024 60814-0
📧 kanzlei@steuerberater-bauer.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.